Unser Angebot für

Kapitalanleger

Kapitaleinkünfte sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Ab 01.01.2009 unterliegen sie der Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) in Höhe von 25%. Zusätzlich werden die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag erhoben. Die Abgeltungssteuer gilt für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen, die ab dem 01.01.09 zufließen. Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer und soll der Vereinfachung dienen.

Sie wird direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten.

In den meisten Fällen ist die Einkommensteuer damit abgegolten. Durch Erteilung eines Freistellungsauftrages oder der Vorlage einer NV-Bescheinigung kann von der Einbehaltung der Steuer Abstand genommen werden.

Wer sich mit unserem Steuerrecht beschäftigt hat, weiß, dass diese Erläuterungen zu einfach wären.

Es gibt weiterhin die Möglichkeit der Anrechnung auf die Einkommensteuer, die Einbeziehung der Kapitaleinkünfte in die Einkommensteuerveranlagung auf Antrag oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Der Werbungskostenabzug ist grundsätzlich ausgeschlossen, in einigen Fällen jedoch möglich. Jeder Einzelfall ist gesondert zu beurteilen. Wir unterstützen Sie gerne.