Unser Angebot für

Bezieher sonstiger Einkünfte

Selbstverständlich gibt es weitere steuerpflichtige Einkünfte. Hierzu gehören unter anderem auch Gewinne aus privaten Veräußerungen, z. B. Immobilien oder Wertpapiere.

Eine Beratung im Vorfeld einer Veräußerung kann zu hohen Steuervorteilen führen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Sprechen Sie uns in allen steuerlichen Fragen an.

Wir sind gerne zu einer Zusammenarbeit bereit.